home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
QRZ! Ham Radio 8
/
QRZ Ham Radio Callsign Database - Volume 8.iso
/
mac
/
german
/
pkt
/
ipxrem.arj
/
LICENSE.TXT
< prev
next >
Wrap
Text File
|
1994-09-15
|
10KB
|
184 lines
NDA VH1.00, Aystetten, den 15Sep1994
Copyrigth (C)1994 by Valentin Hilbig
IF YOU CANNOT UNDERSTAND THIS NDA, YOU ARE RESPONSIBLE TO TRANSLATE IT
INTO YOUR LANGUAGE.
LICENSE / Non Disclosure Agreement (NDA)
========================================
0 Änderungen:
-------------
a) dies ist die erste Version
1 NDA Klauseln:
---------------
a) Die NDA kann nur mit mir geschlossen werden.
b) Es gilt die allgemeine salvatorische Klausel.
c) Falsche Angaben bei der Zustimmung zur NDA bzw. Verstoß gegen diese NDA
bedeuten eine sofortige Rechtswirksamkeit der NDA gegenüber dem
Mißbraucher und Nutznießer, unabhänbgig von den falschen Angaben oder
einer Zustimmung.
d) Diese NDA gilt auch im Ausland und auch wenn Schriftdeutsch nicht
verstanden wird. Dabei gilt sie soweit möglich bzw. nötig als auf das
lokale oder internationale Recht übertragen.
e) Diese NDA gilt für alle meine Programme, nach ihrer Kenntnisname auch
rückwirkend für ältere Pakete, die ich ohne Lizenz/NDA verbreitet habe.
f) Ist man mit dieser NDA nicht einverstanden muß man ohne
Schadensersatzanspruch den Besitz der betroffenen Software aufgeben,
im Zweifelsfalle aller Software von mir. Wurde die Software von mir
gekauft, erhält man den Kaufpreis abzüglich Handling (Ersatz von
abgemachten Verpackungen usw.) zurück, sofern der Empfänger sie innerhalb
von zwei Wochen zurücksendet und eine Versicherung beilegt, daß er sie
nicht verwendet, weitergegeben und von ihr keine Kopien gemacht hat.
g) Ungehindert dem vorigen Punkt ist es verboten, nach der Kenntnisname
einer von mir geschriebenen Software deren Prinzip ohne Zustimmung zu
dieser NDA zu verwenden, außer es handelt sich um ein allgemeingültiges
oder vom Kenntnisnehmer schon vorher verwendetes Prinzip. Der
einwandfreie, nichtfälschbare Nachweis dieser Tatsache obligt demjenigen,
der behauptet, das Prinzip sei allgemeingültig oder schon von ihm vorher
verwendet worden. Im Zweifelsfalle über den Zeitpunkt der Kenntnisnahme
des von mir verwendeten Prinzips gilt der frühestmögliche Zeitpunkt, bei
dem meine Software den anderen erreicht haben könnte, ggf. also das
früheste Veröffentlichungsdatum.
h) Wird ein Teil der NDA durch das README außer Kraft gesetzt, gilt im
Streitfall das README nicht, denn das README könnte ja verändert worden
sein. Diese NDA darf nicht verändert und der Hinweis auf sie nicht
gelöscht werden.
2 Man darf den Sourcecode:
--------------------------
a) - bis auf Widerruf besitzen und benutzen.
- nur an Leute weitergeben, die ebenfalls unter dieser NDA stehen.
Hält man diesen Satz nicht ein, ist man selber, aber nicht nur, für allen
Schaden sowie Folgeschaden direkt verantwortlich!
Bemerkung:
Wurde der Sourceode von mir frei erhältlich gemacht, bedeutet dies,
daß man beim erstmaliger Weitergabe an eine Person diese NDA ungeändert
mit übergeben muß.
b) - ohne zusätzliche Genehmigung nicht kommerziell nutzen.
c) - verändern, muß mir aber in vertretbarer Zeit jede Änderungen zukommen
lassen (dieser Punkt gilt nicht rückwirkend für ältere Programme).
3 Urheberrecht und Vermarktung:
-------------------------------
a) Das Urheberrecht an der Software, den Sourcen und der Dokumentation
bleibt ausschließlich bei mir.
b) Das Urheberrecht aller Änderungen, die von mir auf meine Program
übernommen werden, geht auf mich über. Diese Übernahme kann nicht
verhindert werden, außer dies wäre nicht zumutbar.
c) Ich kann jederzeit über die kommerzielle Vermarktung der Software
entscheiden, deren Verbreitung untersagen sowie die Besitzer des
Sourcecodes anweisen, diesen, ggf. samt ihrer eigenen Erweiterungen,
zu löschen.
Im Zweifelsfalle muß man mich vor der Weitergabe der Software fragen.
Die Porto- oder Übermittelungskosten für diese Auskunft hat der Anfrager
zu tragen.
4 Aus meiner Software hervorgegangene Produkte:
-----------------------------------------------
a) Das Erstellen von Produkten, die auf der Software basieren oder daraus
hervorgehen (z. B. durch übernehmen des Prinzips) stellt eine kommerzielle
Verwertung des Sourcecodes bzw. des Programmes dar.
b) Auf der Software basierende oder daraus hervorgegangene Produkte müssen
mir kostenlos samt Dokumentation usw. zur Verfügung gestellt werden.
U. A. wird die Kompatiblität so in Zukunft sichergestellt.
c) Auf Antrag meinerseits müssen von diesen Produkten die Teile des
Sourcecodes, der Schnittstellen, Dokumentation usw. offengelegt werden,
die meine Software usw. bzw. von mir darin verwendete Prinzipien
betreffen.
d) Mir darf nicht verwehrt werden, interessante Prinzipien in derartigen
Produkten kostenlos in meine Software zu übernehmen oder zu verwerten.
5 Benutzungsbedingungen:
------------------------
a) Die Software (Programm, Sourcecode, Dokumentation) wird ausgeliefert wie
sie ist, aber darauf hat man keinerlei Anspruch.
b) Man benutzt die Software auf eigene Gefahr.
c) Eine kommerzielle Nutzung (das ist auch die Nutzung in einem
kommerziellen Umfeld oder deren Anwendung in einem kommerziellen Produkt)
ohne meine Genehmigung ist nicht erlaubt.
d) Alle Garantie- oder Schadensersatzansprüche usw. die sich aus dem Besitz
oder der Verwendung der Software gegenüber dem Autor ergeben oder ergeben
könnten, sind gegenüber dem Autor hiermit ausgeschlossen. Gleiches gilt
für eine evtl.e Haftung usw. des Autors.
e) Eine Garantie für Funktionieren der Software oder die Verwendbarkeit für
einen bestimmten Zweck wird nicht gegeben. Man hat auch keinen Anspruch
darauf, daß die Software überhaupt etwas tut bzw. darf keine Erwartung
daran haben, was sie tut. Sollte die Software sogar ausversehen unser
Universum löschen, hätte man, sofern man danach noch existierte,
ebenfalls keinerlei Titel gegenüber dem Autor.
f) Wird die Software verwendet um Mißbrauch zu treiben, gegen die guten
Sitten zu verstoßen oder sich gegenüber irgendjemandem einen unfairen
Vorteil zu verschaffen, und bei jedem anderen erdenklichen Fall, ist
vom Geschädigten jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber sowie die
Haftung des Autors als drittem ausgeschlossen.
Bemerkung:
Einige meiner Programme können z. B. dazu verwendet werden, sehr schnell
und sehr sicher Daten zu klauen, und dieses evtl. unbemerkt. Für den
Einsatz dieser Programme bin ich natürlich nicht verantwortlich!
g) Die Erlaubnis zur Verwendung bisher eingesetzter Kompilate ist
unwiderruflich, außer es wird bzw. wurde bei Erlangung der Kompilate
gegen diese NDA verstoßen.
6 Weitergabe:
-------------
a) Dieser Punkt gilt nur, wenn die Weitergabe der Software erlaubt ist,
im Zweifelsfall ist sie verboten.
Die Software darf nicht ohne diese NDA weitergegeben werden. Steht in
einem README etc., daß nur eine komplette Weitergabe gestattet ist,
kann man Teile, die nicht original von mir stammen, weglassen, aber
mindestens alle Teile, die original von mir stammen, müssen weitergegeben
werden.
Im Zweifelsfall darf die Software nur komplett weitergegeben werden.
b) Für die Weitergabe der Software dürfen ohne Genehmigung von mir keine
Gebühren erhoben werden.
Ausgnommen davon sind:
- übliche, von dritter Seite erhobene Porto und Übermittlungsgebühren:
- üblicher POST-Telefontakt oder Briefporto
- IP-übertragungsgebühren
- von der Post unumgänglich erhobener minimaler BTX-Seitenpreis
Nicht ausgenommen und damit verboten sind also:
- Telefon Anbietertakt
- Funktelefonnetzgebühren, Auslandsvermittlungsgebühren
- Nachnahmegebühren
- BTX-Seitenanbieterpreise
- BOX-Online-Gebühren
- eine kostenpflichtige Channel-Videodat Übertragung
- die unmittelbaren Hardwarekosten:
- Disketteneinkaufspreis
- Mehrwertsteuer, sofern gesetzlich unumgänglich
- Einkaufspreis der Verpackung
- sowie vom Empfänger explizit gewünschte Zusatzleistungen, wie z. B.:
- Transportversicherung
Im Zweifelsfalle muß man die billigste Möglichkeit der Weitergabe
anwenden. Arbeitszeit oder Abnutzung darf in keinem Fall berechnet
werden!
Ich bitte, mir Verstöße gegen diese Bedingung mitzuteilen,
da sie den Endanwender nur schaden!
c) Ist der Sourcecode frei verfügbar und wird bei der Weitergabe nicht
mitgeliefert, muß man den Sourcecode später kostenlos nachliefern, wenn
der Empfänger irgendwann einmal das wünscht. Dieses kostenlos bezieht
sich in diesem Fall auch auf Diskettenmaterial sowie Porto und Verpackung.
d) Meine Programme dürfen ohne meine Kenntnis nicht Teil eines kommerziellen
Produktes sein, bzw. kann unter Nennung von Gründen nach meiner
Kenntnisnahme von mir untersagt werden. Wird das Produkt durch meine
Software aufgewertet, ist zudem eine explizite Genehmigung von mir nötig.
Im Zweifelsfalle ist eine Genehmigung einzuholen.
Bemerkung:
Die Weitergabe mit einem kommerziellen Produkt ist eine kommerzielle
Nutzung, die man sich vorher genehmigen lassen muß.
7 Sonstiges:
------------
a) Es gilt immer die von mir eigenhändig verfaßte Version.
b) Mit der Nennung des einen Geschlechts wird immer das andere mit
eingeschlossen, es sei denn, diese Annahme führt ad absurdum.
c) Mit Regelungen kann man es auch übertreiben. Leider muß man aber auch
seine eigenen Rechte wahren, wenn es keine vorhandenen klaren Regelungen
gibt.
Valentin Hilbig DG8MGV @ DB0SAO.DEU.EU
Seb.-Kneipp-Str. 2 hilbig@uni-augsburg.de
86482 Aystetten tino@augsburg.net